Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffe wird der Regelfall

Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird der Regelfall

Wichtige Änderungen beim Einbau von Fenstern und Türen: Die Dämmung mit Mineraldämmstoffen wird zur Regelausführung erklärt.

Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird der Regelfall

Das in der Praxis übliche Einbringen von Montageschäumen und das Dämmen mit anderen Produkten wie Schaumstoff-Füllbändern oder Naturprodukten(Sisal, Kork) ist nach der neuen DIN 18355 als Regelausführung nicht mehr zulässig. Denn in der neuesten Ergänzung zur DIN 18355 heißt es in Abschnitt 3.5.3:"Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen", und in Abschnitt 3.5.4:" Hohlräume zwischen Zargen und Baukörper bei Wohnungsabschlußtüren sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen".
Die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird so als Regelfall definiert. Andere Formen der Dämmung sind nur noch zulässig, wenn dieses im Leistungsverzeichnis (LV) vertraglich festgelegt wurde. Wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen wurden, kann der Auftraggeber verlangen, dass die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen ausgeführt wird.


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